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Cycling4Fans - Forum » Radsport » Nur für Selberfahrer » Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Aurelia 02.04.2014 18:45
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Hansi.Bierdo 02.04.2014 19:02
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Faser 02.04.2014 19:11
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Riedberg 02.04.2014 19:23
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Herr Doepfel 02.04.2014 20:55
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Herr Doepfel 02.04.2014 21:08
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Michelin-Männchen 02.04.2014 21:27
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Herr Doepfel 02.04.2014 21:47
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Michelin-Männchen 03.04.2014 08:50
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Herr Doepfel 03.04.2014 10:19
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Herr Doepfel 02.04.2014 21:52
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Harzer Radfahrer 02.04.2014 19:29
 RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht? Herr Doepfel 02.04.2014 20:50

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02.04.2014 18:45

Aurelia
Neo-Pro

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Dabei seit: 19.03.2014

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Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Hallo guten Abend zusammen,
mir brennt seid Wochen eine Frage, ich hoffe die Radprofis können mir diese beantworten: Stimmt es wirklich, wenn man ein Unfall hat, mit dem Fahrrad, und hat kein Helm auf, dass die Versicherung dann den Schaden, den man erleidet, hat nicht bezahlen muss?

Wie teuer ist es, wenn ein die Polizei erwischt, ohne Helm?

Danke und liebe Grüße.
Aurelia




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Grüße aus Frankfurt
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02.04.2014 19:02

Hansi.Bierdo
life is a road to roubaix

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Dabei seit: 18.11.2007
Fan von: meiner Ibanez

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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Es gibt keine Helmpflicht für Radfahrer in D. Kein Polizist wird Geld von dir haben wollen, weil du ohne Helm rumfährst.

Die Versicherungen versuchen sich im Falle eines Unfalls natürlich um das Zahlen zu drücken. Falls du also tatsächlich mal einen Unfall ohne Helm hast und dir Schadenersatz zusteht, besorg dir einen guten Verkehrsanwalt.




__________________
If it's not on strava it didn't happen.
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02.04.2014 19:11

Faser
Tour-Sieger

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Herkunft: Bayern
Fan von: Ulle, Schumi, Thor, Ciolek, Greipel, Evans, Frösi, Sastre, MTC

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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Helmpflicht besteht nicht, deswegen können sich Gerichte im Streitfall nicht darauf berufen.

Das mit den Versicherungen kann ich bestätigen! Schließe eine Verkehrsrechtsschutz, wenn du viel mit dem Rad unterwegs bist, denn ansonsten musst du den Anwalt erstmal selber zahlen.
Selbst wenn du mutwillig von einem Traktorfahrer fast todgefahren wirst und eine mehrseitige Begründung mit entsprechenden Zeugenaussagen einschickst, zahlen die erstmal keinen Pfennig! Ohne Anwalt wird man nicht Ernst genommen bzw. die machen was sie wollen.

//edit
Google spuckt aber ein paar Urteile aus. Bin mir aber nicht sicher, ob die Urteile vor höheren Gerichten haltbar sind.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/nach-...ld/8392162.html




__________________
“Jan’s problem was that he was a German rider because in the German press if you are good they push you to the top, maybe over the top, and then if they have the chance to kill you, they kill you."

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Faser: 02.04.2014 19:14.

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02.04.2014 19:23

Riedberg
Legende der Landstrasse

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Dabei seit: 26.03.2013
Herkunft: Bukarest
Fan von: Jan Ullrich, Steaua

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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Ich glaube es kann hier um mildernde Umstände gehen oder eben den Gegenteil. Viele Dinge die nicht geregelt sind werden oft durch diesem "Filter" getrieben und beurteilt. Helm und Versicherung, beide sehr klug !




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Einfach: Radsportfan !
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02.04.2014 20:55

Herr Doepfel
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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Zitat:
Original von Faser
Google spuckt aber ein paar Urteile aus. Bin mir aber nicht sicher, ob die Urteile vor höheren Gerichten haltbar sind.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/nach-...ld/8392162.html

Vorbehaltlich einer Entscheidung des BGH: nein. Das OLG Celle hat das Schleswiger Urteil bereits zerrupft.


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02.04.2014 21:08

Herr Doepfel
unregistriert
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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Das Urteil im Volltext:

Zitat:
Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen, sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des Sturzes unfallbedingte Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich gleichwohl nur in Ausnahmefällen - nämlich wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition, beispielsweise aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht - ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen (in Abweichung von: OLG Schleswig, Urteil v. 5. Juni 2013 - 7 U 11/12).

Mit anderen Worten: Nur offensichtliche Organspende-Kandidaten und andere, die nicht fahren können, sollten im Ernstfall Probleme mit der zahlungspflichtigen Versicherung bekommen. Aber das würden sie ohnehin, Styropor hin, Styropor her.

Zitat:
93

Dabei mag, wie das Oberlandesgericht Schleswig ausführt, zwar das Tragen von Sturzhelmen bei Fahrradfahrern heutzutage bereits mehr verbreitet sein als noch vor einigen Jahren. Eine solche allgemeine Verkehrsauffassung hat der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag allerdings noch 2012 nicht festzustellen vermocht (Scholten, Aktuelles und Bekanntes zum Mitverschulden im Straßenverkehr, DAR Extra 2013, 748, 749 unter Verweis auf Verhandlungen des 50. Verkehrsgerichtstages, AK II, Hamburg 2012). Nach den regelmäßigen Erhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) waren im Jahr 2011 lediglich 11 % und im Jahr 2012 13 % der Fahrradfahrer innerorts mit Helm unterwegs (Scholten, a. a. O., unter Verweis auf BAST, Forschung kompakt, Nr. 06/13: Gurte, Kindersitze, Helme und Schutzkleidung - 2012). Mithin zeigt sich gerade im täglichen Straßenbild, dass die weit überwiegende Zahl von Fahrradfahrern - und dies dürften insbesondere die weniger dem sportlich ambitionierten Personenkreis, als mehr dem der „Alltagsfahrer“, die das Fahrrad als schlichtes Fortbewegungsmittel benutzen, zuzurechnenden sein - eben keinen Helm benutzen. Diesen Personen grundsätzlich im Fall einer Kopfverletzung ein Mitverschulden ausschließlich infolge des Nichttragens eines Helms anzulasten, ohne dass sie durch ihre Fahrweise zu dem Unfall Anlass gegeben hätten, erscheint dem Senat unangemessen. Hierauf würde allerdings die vom Oberlandesgericht Schleswig vertretene Auffassung hinauslaufen, obwohl auch weiterhin keine gesetzlich geregelte und bußgeldbewehrte Verpflichtung für Fahrradfahrer, selbst für Nutzer bestimmter Arten von E-Bikes, die nicht der Bestimmung des § 21 a Abs. 2 S. 1 StVO unterfallen, zur Nutzung eines Sturzhelms besteht.

94

Auch aus der Parallele zu sportlichen Betätigungen wie Reiten oder Skifahren lässt sich nach Auffassung des Senats ein Obliegenheitsverstoß von Radfahrern, die auf einen Schutzhelm verzichten, nicht herleiten. Denn bei den vorstehend genannten Tätigkeiten handelt es sich um reine Hobbys, die mit der Nutzung eines Fahrrades zu Transport- und Beförderungszwecken, wie im Alltagsverkehr üblich, nicht vergleichbar sind. Gerade bei Sportarten wie Reiten wegen der damit verbundenen Tiergefahr bzw. beim Skilaufen wegen der dort erzielten vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten und weitgehend fehlender „Verkehrsregeln“ liegen spezifische Risiken vor, die sich von denen eines Fahrradfahrers - selbst wenn dieser mit einem Rennrad zu Trainingszwecken im Straßenverkehr unterwegs ist, dort aber ansonsten völlig unauffällig fährt (hierzu LG Koblenz, Urteil vom 4. Oktober 2010 - 5 O 349/09) - deutlich unterscheiden (so insbesondere auch OLG München, BeckRS 2012, 12391).

95

Hinzu kommt, dass bislang nicht hinreichend erwiesen sein dürfte, dass Fahrradhelme in einer statistisch signifikanten Weise zur Abwendung von Kopfverletzungen beizutragen geeignet sind. Auch das Oberlandesgericht Schleswig geht in dem von ihm entschiedenen Fall unter Berücksichtigung der Ausführungen des dortigen Sachverständigen davon aus, dass die dortige Klägerin für den Fall des Tragens eines Helms gleichwohl Kopfverletzungen erlitten hätte, lediglich deren Ausmaß geringer ausgefallen wäre. Unter dieser Maßgabe gelangt es deswegen zu der Auffassung, dass Fahrradhelme die größte Schutzwirkung ohnehin nur bei leichten bis mittelgradigen Traumen entfalten würden. Generell ist das Ausmaß der Wirksamkeit von Fahrradhelmen jedenfalls schwierig zu qualifizieren (Scholten, Mithaftung ohne Fahrradhelm? - zur Begründung einer allgemeinen Obliegenheit, 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2012, S. 65, 74). Dementsprechend lässt sich daher dem Tragen eines Fahrradhelms allenfalls eine tendenzielle Schutzwirkung zuschreiben (LG Koblenz, a. a. O.), was jedoch aus Sicht des Senats eher gegen eine allgemeine Verpflichtung zum Tragen eines solchen Helms im Sinne einer Obliegenheit spricht. Das gilt umso mehr, als es - soweit ersichtlich - bislang auch noch keine zuverlässigen Zahlen über die Wahrscheinlichkeit gibt, in Deutschland Opfer eines Verkehrsunfalls mit einer Kopfverletzung zu werden (vgl. Scholten, a. a. O., S. 76).



Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Herr Doepfel: 02.04.2014 21:18.

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02.04.2014 21:27

Michelin-Männchen
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Dabei seit: 29.12.2001
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Fan von: Fahrradhelmdiskussio nen

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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Das ist die Helmpflicht durch die Hintertür. Ganz schön ärgerlich.




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2002: 4750 / 48300 / ?
2003: 4555 / 45125 / 22
2004: 1500 / 10160 / 7
2005: 2880 / 28210 / 19
2006: 1415 / 14000 / 11
2007: 3520 / 28750 / 15
2008: 6197 / 59940/ 31
2009: 2593 / 15620 / 9

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02.04.2014 21:47

Herr Doepfel
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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Nein, das ist es gerade nicht (für vernünftige Radfahrer).


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03.04.2014 08:50

Michelin-Männchen
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Dabei seit: 29.12.2001
Herkunft: Niedersachsen
Fan von: Fahrradhelmdiskussio nen

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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Zitat:
Original von Herr Doepfel
Nein, das ist es gerade nicht (für vernünftige Radfahrer).

Ok, hatte nur Schleswig gelesen und nicht gesehen, dass die nächst höhere Instanz das (mit sehr vernünftigen Argumenten) einkassiert hat.

Ich interpretiere das so, dass man als Alltagsradler ohne Helm fahren kann, im Fahrraddress auf dem Rennrad aber einen tragen sollte.




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2002: 4750 / 48300 / ?
2003: 4555 / 45125 / 22
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2005: 2880 / 28210 / 19
2006: 1415 / 14000 / 11
2007: 3520 / 28750 / 15
2008: 6197 / 59940/ 31
2009: 2593 / 15620 / 9

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03.04.2014 10:19

Herr Doepfel
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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Das ist ein anderer Fall. Es geht hier ausdrücklich um einen Rennradfahrer, für den eine virtuelle Helmpflicht verneint wurde.

Zitat:
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfallgeschehen vom 16. Juli 2009 in A.-B. in Anspruch, an dem beide Parteien als Fahrradfahrer beteiligt waren. Dabei kam es zu einer Kollision zwischen den Parteien, als der Kläger mit seinem Rennrad die Beklagte überholen wollte, die ihrerseits nach links in ein an der von den Parteien befahrenen A.-straße gelegenes Grundstück abbiegen wollte.

[...]Insoweit sei dabei zu berücksichtigen, dass es sich beim Kläger um einen sportlich ambitionierten Fahrradfahrer gehandelt habe. Dies belege allein die Tatsache, dass er mit einem Rennrad unterwegs gewesen und nach den Angaben des Sachverständigen T. mit einer Geschwindigkeit von ca. 25 bis 30 km/h gefahren sei.


Wo siehst du - im Unterschied zum Gericht - beim Rennradfahren außerhalb von Rennen ein besonderes Risiko?

Die nächsthöhere Instanz für Schleswig kommt erst noch (BGH). Obenstehendes Urteil ist für mich aber ein ziemlich klarer Hinweis, warum das Schleswig-Urteil revidiert werden muss/wird.


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02.04.2014 21:52

Herr Doepfel
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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Zitat:
Original von Faser
Das mit den Versicherungen kann ich bestätigen! Schließe eine Verkehrsrechtsschutz, wenn du viel mit dem Rad unterwegs bist, denn ansonsten musst du den Anwalt erstmal selber zahlen.

Da bin ich übrigens auch anderer Ansicht. Wäre eine Versicherung im Mittel ein Gewinn für den Versicherten, würde es sie nicht geben.

Ich schließe grundsätzlich nur Versicherungen gegen existenzielle Risiken ab.


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02.04.2014 19:29

Harzer Radfahrer
Tour-Sieger

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Dabei seit: 06.04.2002
Fan von: FCB

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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Helmpflicht besteht in Deutschland wie schon geschrieben nicht, deswegen ist dies kein Grund für eine Leistungskürzung. In Deinem Fall wäre vermutlich Deine gesetzliche Krankenversicherung gefragt. Bei privaten Versicherungsverträgen (z.B. Unfallversicherung) kann die Leistung aufgrund "grober Fahrlässigkeit" je nach Schwere der Schuld anteilsmäßig gekürzt werden, wobei in guten Tarifen (gilt auch für andere Sparten) grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist bzw. sein sollte. Wichtig!

Der Polizei ist der Helm somit auch egal, schlimmer ist da Fahren ohne Licht, das kostet 20 €... pfeifend


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02.04.2014 20:50

Herr Doepfel
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RE: Unfall mit dem Fahrrad. Wenn man kein Helm hat, zahlt Versicherung nicht?

Zitat:
Original von Aurelia
Hallo guten Abend zusammen,
mir brennt seid Wochen eine Frage, ich hoffe die Radprofis können mir diese beantworten: Stimmt es wirklich, wenn man ein Unfall hat, mit dem Fahrrad, und hat kein Helm auf, dass die Versicherung dann den Schaden, den man erleidet, hat nicht bezahlen muss?

Nein.

Selbst einem sportlichen Fahrer kann keine Mithaftung angerechnet werden, wenn er keinen Helm trägt. Hat das OLG Celle so in einem richtungsweisenden Urteil vor 2 Monaten festgestellt, das leider kaum in den Medien erwähnt wurde.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Herr Doepfel: 02.04.2014 20:51.

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