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Geschrieben von Snebolinho am 26.08.2009 um 15:23:

 

Wieso wirfst du mir sowas vor? Hast du mich schon einmal fahren sehen oder sonstiges?

Im Übrigen hast du oben ja genau das aus Urteilen/Paragraphen zitiert was ich hier sage bzw. vertrete. Der Platz rechts auf der Fahrbahn ist nämlich mit Sicherheit NICHT den Radfahrern vorbehalten.

Sicherheit meinerseits? Aber sicher doch, ich möchte nicht für irgendwelche Verletzungen eines anderen Verkehrsteilnehmers verantwortlich sein oder dafür belangt werden können, da würde ich also durchaus von Sicherheit auf meiner Seite sprechen. Körperlich wird mir in den meisten Fällen natürlich nichts passieren in einem Auto (obwohl ich teilweise Cabrio fahre), psychisch sähe das bei einem schweren Unfall aber ganz anders aus...

Tipp von mir, nicht immer nur auf den Usernamen anspringen... Ballons



Geschrieben von schnippler^2 am 26.08.2009 um 15:36:

 

Zitat:
Original von Snebolinho
(obwohl ich teilweise Cabrio fahre)


Welches Modell?



Geschrieben von Snebolinho am 26.08.2009 um 15:44:

 

Mazda MX-5 - Auto meiner Freundin das ich, neben meinem eigenen Auto, auch nutze...

Wenn da die Fenster unten sind und das Dach offen flöge der Radfahrer natürlich voll ins Auto.



Geschrieben von schnippler^2 am 26.08.2009 um 15:53:

 

Zitat:
Original von Snebolinho
Mazda MX-5 - Auto meiner Freundin das ich, neben meinem eigenen Auto, auch nutze...

Wenn da die Fenster unten sind und das Dach offen flöge der Radfahrer natürlich voll ins Auto.


Oder die Radfahrerin ...



Geschrieben von Floeri am 26.08.2009 um 16:24:

 

Zitat:
Original von schnippler^2
Zitat:
Original von Snebolinho
Mazda MX-5 - Auto meiner Freundin das ich, neben meinem eigenen Auto, auch nutze...

Wenn da die Fenster unten sind und das Dach offen flöge der Radfahrer natürlich voll ins Auto.


Oder die Radfahrerin ...


....die Du ja im toten Winkel nicht siehst und dann über die Seite ins Auto bugsierst, clever SPAM .

Außerdem habe ich nur zitiert, dass Du ja dauernd bremsen musst aufgrund der Radfahrer, aor allem aber, weil Du anscheinend so dermaßen weit rechts fährst, dass Du sonst dieselben umfahren würdest. Das nenn ich mal salopp Rowdietum eines Autofahrers im fließenden Verkehr Radfahrern gegenüber nönönööö .

Beim Cabrio wirds dann schon interessant, wenn der rADFAHRER VOR scHRECK SEINE fLASCHE INS iNNERE ENTLEERT: daNACH REGEN SICH DIE aUTOBESITZER IMMER SO AUF; ABER DAS IST JA JETZT VÖLLIG OFF TOPIC Jörg Ludewig



Geschrieben von peso am 26.08.2009 um 17:00:

 

@ Floeri

Ich glaube, durch Snebos kreative Komma(nicht)setzung hast du den Satz mißverstanden bzw. zumindest mißverständlich zitiert.

Ach, das, was der AvD schreibt, ist nicht der Gesetzestext. Deshalb habe ich ja nach eventuellen (und passenden) Urteilen gefragt, die den "angmessenen Abstand" am Beispiel weiter ausführen.



Geschrieben von Snebolinho am 26.08.2009 um 17:22:

 

Zitat:
Original von Floeri

....die Du ja im toten Winkel nicht siehst und dann über die Seite ins Auto bugsierst, clever SPAM .

Außerdem habe ich nur zitiert, dass Du ja dauernd bremsen musst aufgrund der Radfahrer, aor allem aber, weil Du anscheinend so dermaßen weit rechts fährst, dass Du sonst dieselben umfahren würdest. Das nenn ich mal salopp Rowdietum eines Autofahrers im fließenden Verkehr Radfahrern gegenüber nönönööö .

Beim Cabrio wirds dann schon interessant, wenn der rADFAHRER VOR scHRECK SEINE fLASCHE INS iNNERE ENTLEERT: daNACH REGEN SICH DIE aUTOBESITZER IMMER SO AUF; ABER DAS IST JA JETZT VÖLLIG OFF TOPIC Jörg Ludewig


Wie Peso bereits anmerkte, hast du den Satz völlig missverstanden.

Ich meinte dass jeder Verkehrsteilnehmer im Stadtverkehr bremsen muss und angepasst fahren sollte, Autofahrer sowieso aufgrund der Schutzhülle und des von ihnen ausgehenden Verletzungspotential, aber auch Radfahrer.

Und wenn rechts eben kein Platz ist um sich irgendwie noch vorbeizudrängeln, entschärft das meiner Ansicht nach gefährliche Situationen schon im Vorfeld. Der Radfahrer muss dann halt anhalten, aber wenigstens erleidet er keine schwerwiegenden Verletzungen bei unbewusstem Fehlverhalten (oder Unaufmerksamkeit) meinerseits oder überhöhter Geschwindigkeit/Unaufmerksamkeit seinerseits.

Aber der letzte Absatz (insbesondere das fettierte) zeigt ja wie du solche Sachen mutmaßlich handhabst ---> durch vorsätzliche Sachbeschädigung.

Daher bin ich an einer weiteren Diskussion, mit einem Straftäter wie dir, nur wenig interessiert!

Edit: Mir hat übrigens noch nie ein Radfahrer eine Flasche ins Auto gekippt, nur um das klarzustellen. Und auch ich habe noch noch einem Autofahrer die Flasche ins Auto gekippt. Es muss nämlich gar nicht zu solchen Situationen kommen.

Ich finde es aber eine Unverschämtheit dass mir hier sofort Rowdietum und andere Dinge vorgeworfen werden, sowas deutet dann doch auf hohe Militanz auf Seiten der anderen Diskutanten hin.



Geschrieben von DjHans am 26.08.2009 um 18:24:

 

Snebolinho, du hast natürlich völlig Recht. Als Radfahrer sollte man mitdenken. Und es ist völlig klar, dass man in solchen Szenen oft unabsichtlich! übersehen wird. Aber reg dich nicht drüber auf, bringt doch nix. Augenzwinkern

Zitat:

Außerdem habe ich nur zitiert, dass Du ja dauernd bremsen musst aufgrund der Radfahrer, aor allem aber, weil Du anscheinend so dermaßen weit rechts fährst, dass Du sonst dieselben umfahren würdest. Das nenn ich mal salopp Rowdietum eines Autofahrers im fließenden Verkehr Radfahrern gegenüber nönönööö .


Wo wohnst du? Hier sind die meisten Straßen (innerorts sowieso, aber auch durchaus mal außerorts) so schmal, dass du bei Gegenverkehr definitiv nicht überholen kannst ohne den Radfahrer zu überfahren und zusätzlich noch frontal den Gegenverkehr zu rammen... Manchmal ist es auch so schmal, dass man auch ohne Gegenverkehr nicht überholen kann... Zudem fahren die Radfahrer ja auch nicht direkt am Bordstein... Und wenn man immer den offiziellen Sicherheitsabstand von einem Meter einhalten würde, wäre es nochmal deutlich extremer...

Ich sehe definitiv kein falsches Verhalten bei Snebolinho und vor allem keinen Grund ihn so anzugreifen. *herumrätsel*



Geschrieben von Michelin-Männchen am 26.08.2009 um 18:31:

 

Die Reaktion auf die Flasche ist dann die Scheibenreinigungsfunktion, mjam mjam.

Zum Thema. Im Stadtverkehr kann man von Autofahrern erwarten, dass sie auf Strassen, die keinen separaten Fahrradstreifen fahren, so viel Abstand zum Strassenrand bzw. Bordstein lassen, dass ein Radfahrer dort ohne Probleme im Verkehr mitschwimmen kann. Andernfalls muesste der Radfahrer ja jeweils auf der Mitte der Strasse fahren, um in jedem Fall von Autofahrern gut gesehen zu werden. Das waere fuer den Verkehrsfluss extrem hinderlich.



Geschrieben von Flahute am 26.08.2009 um 19:20:

 

Zitat:
Original von le coq sportif
ach so, ihr autofahrer macht das extra - ich dachte immer, das wäre unwissenheit oder schlicht mangeldes nachdenken, dass da vielleicht ein radfahrer kommen könnte, der rechts vorbei bis an die haltelinie fahren möchte, wie es wohl sein recht ist.

In Berlin kann man in letzter Zeit immer häufiger beobachten, dass an Ampelkreuzungen ohne Radweg am rechten Straßenrand vor der Haltelinie eine zusätzliche Fahrspur für Radfahrer auf die Straße gepinselt ist (meist ist dabei die Haltelinie für die Radler sogar um einen Meter nach vorne versetzt zwecks besserer Sichtbarkeit). Ich denke, das wird in anderen deutschen Städten ähnlich sein.
Das ist wohl ein untrügliches Zeichen dafür, dass der rechte Fahrbahnrand durchaus den Radfahrern vorbehalten ist, und dass Autofahrer nicht ohne Not "die Türe zu machen", sprich: Radler dort abdrängeln dürfen. (Das Recht der Radfahrer gemäß der sog. "Radfahrer-Novelle" der StVO von 1997, haltende Autos rechts zu überholen, trat ja mit der Begründung in Kraft, dass es Radfahrern nicht zuzumuten sei, hinter haltenden Autos die Abgase einatmen zu müssen...)

Die Formulierung in der StVO "falls ausreichend Raum vorhanden ist" zielt wohl auch eher auf straßenbauliche Einschränkungen ab, wenn die Breite der Straße/Fahrspur schlichtweg nicht genügend Platz für Auto und Radfahrer nebeneinander bietet.



Geschrieben von Flahute am 26.08.2009 um 19:28:

 

Zitat:
Original von peso
Zitat:
..dass wir Radfahrer da mit dem einem Meter rechnen dürfen....


Wie kommst du bzw. deine Quelle auch auf einen Meter?

Kann schon sein, daß es da entsprechende Urteile gegeben hat, würde mich interessieren.

Ich meine, mal etwas von einem Urteil gelesen zu haben, wo sogar nur von 40 cm die Rede war.
Ich weiß aber nicht mehr wo, und kann daher leider nicht mit einer Quelle dienen... so'n Mist



Geschrieben von Floeri am 26.08.2009 um 22:08:

 

Aus der Tour News Rundmail:

Zitat:
Abgetrennte Radwege sollen seltener werden Zum 1. September 2009 ändert sich die Straßenverkehrsordnung - mit Vorteilen für Radfahrer. Beim Straßenbau sollen nicht mehr bevorzugt extra Radwege angelegt werden, sondern wo immer möglich soll es Radfahrstreifen geben oder die Radler sollen die normale Straße mitbenutzen dürfen. Die Radwegebenutzungspflicht, für deren Abschaffung Radfahrer-Interessensgruppen schon lange kämpfen, wird so zumindest eingeschränkt. Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, soll nun abhängig von der Situation vor Ort entschieden werden. So werden in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sein, denn Radwege sollen nicht mehr bevorzugt angelegt werden. Der 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Straße ist künftig dem Radweg gesetzlich gleichgestellt. So schafft der Gesetzgeber die Radwegebenutzungspflicht zwar nicht generell ab, sie soll aber mit der neuen Regelung auf ein erforderliches Maß beschränkt werden.


So, nun haben wir Radfahrer die gebotene Freiheit auf der Straße...



Geschrieben von falzarego am 26.08.2009 um 22:14:

 

Zitat:
Original von Floeri
Aus der Tour News Rundmail:

Zitat:
Abgetrennte Radwege sollen seltener werden Zum 1. September 2009 ändert sich die Straßenverkehrsordnung - mit Vorteilen für Radfahrer. Beim Straßenbau sollen nicht mehr bevorzugt extra Radwege angelegt werden, sondern wo immer möglich soll es Radfahrstreifen geben oder die Radler sollen die normale Straße mitbenutzen dürfen. Die Radwegebenutzungspflicht, für deren Abschaffung Radfahrer-Interessensgruppen schon lange kämpfen, wird so zumindest eingeschränkt. Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, soll nun abhängig von der Situation vor Ort entschieden werden. So werden in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sein, denn Radwege sollen nicht mehr bevorzugt angelegt werden. Der 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Straße ist künftig dem Radweg gesetzlich gleichgestellt. So schafft der Gesetzgeber die Radwegebenutzungspflicht zwar nicht generell ab, sie soll aber mit der neuen Regelung auf ein erforderliches Maß beschränkt werden.


So, nun haben wir Radfahrer die gebotene Freiheit auf der Straße...




So schafft der Gesetzgeber die Radwegebenutzungspflicht zwar nicht generell ab, sie soll aber mit der neuen Regelung auf ein erforderliches Maß beschränkt werden.


Klare Linien wären sinnvoller...
Die Qualität vieler Nachwuchsautofahrer ist sehr bedenklich.
Vielfach mehr Ventile als graue Zellen in Betrieb!



Geschrieben von Checker am 26.08.2009 um 22:19:

 

Radstreifen sind schon okay, falls Leute wie dieser junge ambitionierte Busfahrer von heute nachmittag lernen, dass sie nicht den Sicherheitsabstand ersetzen. Antwort auf meine Forderung nach 1,5 m Mindestabstand: "da ich nicht auf dem Radsteifen gefahren bin, spielt das gar keine Rolle." Aha...



Geschrieben von Floeri am 26.08.2009 um 22:25:

 

Nun ja, dann entschuldige ich mich mal bei Sneb, da er ja geschrieben hat, dass er rechts stoppt, aber nicht fährt wie Checkers Busfahrer, sorry.

Bei dem Busfahrer hätte wohl auch die Trinkflasche nix genutzt Dann geh ich eben



Geschrieben von Snebolinho am 26.08.2009 um 22:26:

 

Ich finde es schlecht dass diese Regelung getroffen wird. Abgesehen von der bereits angesprochenen Problematik beim Rechts abbiegen, bergen Radfahrer auf Fahrbahnen imho enormes Gefahrenpotential.



Geschrieben von Offi am 26.08.2009 um 22:27:

 

Zitat:
Original von Snebolinho
bergen Radfahrer auf Fahrbahnen imho enormes Gefahrenpotential.


Nein, die Autos bergen das Gefahrenpotential.



Geschrieben von Snebolinho am 26.08.2009 um 22:30:

 

Dieses Gefahrenpotential ist aber nicht zu lösen, deswegen ist mir (auch persönlich als Autofahrer und Radfahrer) Trennung deutlich lieber.

Ein Sicherheitsbastand von 1.5 Meter? Lächerlich in der Praxis, da wird es meines Erachtens nach vielerorts zu großen Problemen kommen.



Geschrieben von Floeri am 26.08.2009 um 22:31:

 

.... weil sie nicht erkennen (wollen/können), dass sie mit dem nahen Vorbeifahren die Radfahrer fahrlässigerweise mit einem Zusammenprall verletzen können.
Dieser Streifen hilft den Autofahrern, den Sicherheitsabstand einzuhalten, der nötig ist, anderen Straßenteilnehmern, die auf derselbigen fahren dürfen (und nicht nur die ) , Sicherheit und Unversehrtheit zu garantieren.



Geschrieben von Offi am 26.08.2009 um 22:32:

 

Die Trennung ist nicht die Lösung, dann müssen die Autofahrer eben mal ein bisschen aufpassen, ihre Penisverlängerungen sind halt Waffen. Und die bekommt normalerweise nicht jeder.


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